Montag, 17. Januar 2011

Arbeit und Wirtschaft, 7-8/2010 und 9/2010

Arbeit & Wirtschaft
Nr.7-8/2010
46 S.


Arbeit & Wirtschaft
Nr.9/2010
46 S.




Entweder ist die Frau Mutter, ... ist sie aber in erster Linie Lehrerin, dann muss sie ihre Kindern fremden Personen zur Betreuung und Erziehung überlassen, während sie fremde Kinder erzieht. Beides gleichzeitig geht nicht. Beim Naturinstinkt des Weibes als Mutter wird sie aber in den meisten Fällen die Schule vernachlässigen und sich mehr ihrer Familie widmen. Mit diesen Worten begründete die Vorarlberger Landesregierung noch zu Beginn der Zweiten Republik ihren Versuch, das Eheverbot für Pflichtschullehrerinnen beizubehalten, das schließlich 1949 wie zuvor in den anderen Bundesländern doch abgeschafft wurde. Vor dem Zusammenbruch der Monarchie durften verheiratete Frauen nur in Wien ohne Einschränkung berufstätig sein. An die Geschichte des Zwangszölibats, der auch für Dienstbotinnen und Dienstboten und andere Berufsgruppen galt, erinnert Brigitte Pellar in der Juli/August-Ausgabe.
Nur in der Vorstellungswelt der bigotten katholischen Sexualmoral konnte die Ehelosigkeit aber die Entstehung von Kindern verhindern. Pellar erwähnt dazu, daß 1930 im Salzburger Pinzgau über 90 Prozent der Kinder von Dienstmägden unehelich geboren wurden. Für Mütter wie Kinder hatte das gravierende soziale Folgen in ihrem weiteren Leben.

Das Septemberheft bot im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahlen einen spannenden Schwerpunkt zum Thema Integrationspolitik.

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